Es gibt kein Geheimnis für Erfolg. Er ist das Ergebnis der Vorbereitung, harter Arbeit und das Lernen aus Fehlern.

Colin Powell

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EA-RECHNUNG

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – vereinfachtes System der Gewinnermittlung

 

Einfache Buchhaltung ist für Unternehmer, die:

Die Buchführungsgrenzen nicht überschreiten (EUR 700.000 Umsatz)
Von der Buchführungspflicht ausgenommen sind
Auch nicht freiwillige Bücher führen 

 

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben (bar oder unbar über die Bank) ergeben den Gewinn oder Verlust.

 

BILANZ & GuV

Erstellung von Bilanzen im Rahmen der Wertgrenzen gemäß § 2 BiBuG

Der Jahresabschluss besteht aus:

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Lagebericht

 

Zur Aufstellung einer Bilanz ist verpflichtet:

Unabhängig vom Umsatz:

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben (z.B. GmbH & Co KG)

 

abhängig vom Umsatz: Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften (OG, KG) wenn:

Die Umsatzgrenze von EUR 700.000 zweimalig (hintereinander) überschritten wird oder

Die Umsatzgrenze von EUR 1.000.000 einmalig überschritten wird

Wer freiwillig Bücher führt (Doppelte Buchhaltung)

 

Ausgenommen von der Bilanzierung sind:

Land- und Forstwirte (für sie gelten besondere Vorschriften)

Freiberufler

Der nicht betriebliche Bereich

 

Im Gegensatz zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden die Aufwendungen und Erträge zum Zeitpunkt der Entstehung und nicht zum Zahlungszeitpunkt erfasst. Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen sind zu bilden und das Vermögen ist zu bewerten (Lager etc.)

 

Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktivseite links) und Kapital (Passivseite rechts) zu einem bestimmten Zeitpunkt.

 

Vermögen (Aktiva)

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

 

Kapital (Passiva)

Eigenkapital

Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten)

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

 

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV beinhaltet die Ertrags- und Aufwandskonten und ermittelt den Unternehmenserfolg (Gewinn oder Verlust) eines Geschäftsjahres.

 

Anhang

Der Anhang ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses und beinhaltet Erklärungen und Ergänzungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

 

Mehr-Weniger Rechnung

Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Ergebnis wird der steuerliche Gewinn/Verlust anhand der Mehr-Weniger Rechnung ermittelt.

 

Offenlegung

Offenlegung im Firmenbuch:

Unterschieden werden vier Größenklassen

Je nach Größenklasse bestehen unterschiedliche Offenlegungspflichten wie von der verkürzten Bilanz bis zum vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und Lagebericht

 

BILANZANALYSE

So aufgrund der Bilanz einer GmbH ein negatives Eigenkapital festgestellt wurde, hat der Geschäftsführer im Anhang das „negative Eigenkapital“ zu erläutern. Es ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorliegt.

 

Der Geschäftsführer muss entweder darstellen,

- dass eine unter der Annahme der Liquiditation zu Verkehrswerten aufgestellte Bilanz keine rechnerische Überschuldung ergibt oder

- dass eine allfällige rechnerische Überschuldung aufgrund einer positiven Fortbestehensprognose nicht relevant ist.

 

Der Umfang und Inhalt der Fortbestehensprognose